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Der "Tatort" ist die beliebteste Krimireihe im deutschsprachigen Raum. Jeden Sonntag begeistert er Millionen von Zuschauern. Dabei will der "Tatort" unterhalten, greift aber immer aktuelle Themen auf. Obwohl fiktiv, vermittelt er durch aktuelle Themen und reale Orte letztlich den Eindruck, Wirklichkeit abbilden zu wollen. Das gilt auch für die Darstellung der Justiz: Zuschauer könnten glauben, die TV-Ermittler ähneln echten Kommissaren. Auf dem Weg zum Ermittlungserfolg ist ihnen fast jedes Mittel recht. So hat eine Projektgruppe um Professor Gostomzyk herausgefunden, dass Tatortkommissare regelmäßig gegen geltendes Recht verstoßen. Analysiert wurde der Krimi-Jahrgang 2015. Bei den Rechtsverstößen der TV-Ermittler handelte es sich vor allem um Verstöße gegen die Strafprozessordnung. Beispiele sind verbotene Verhörmethoden oder unzulässige Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Weiter ließen sich etwa Verstöße gegen das Strafgesetzbuch wie Hausfriedensbrüche und Verkehrsdelikte feststellen. Auffällig ist weiter, dass die Rechtsverstöße häufig nicht zum gewünschten Ermittlungserfolg führen. Auch erfolgen oftmals keine Sanktionen. Das Werk will anhand von Schlüsselszenen typische Rechtsverstöße aufdecken, um nützliches Wissen für den Fernsehalltag zu vermitteln. Der Leser soll selbst erkennen und einordnen können: Was zulässig ist - und was nicht? An welche Vorschriften müssten sich Kommissare halten? Welchen Sinn und Zweck besitzen diese Regeln? So wird der Sonntagabend zur fiktiven Parallelermittlung.
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